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DFG-Förderung Geflüchtete Forschende | Stypendium

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Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

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Tematy

#SolidarnizUkraina Wojna Rosji z Ukrainą

Opis

Beitrag zur Integration in Wissenschaft und Gesellschaft / Hochschulen und Projektleitungen können Anträge für zusätzliches Personal stellen / Geflüchtete Forschende können Walter Benjamin-Stellen beantragen

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) unterstützt aus ihren Heimatländern geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, indem sie die Mitarbeit in Forschungsprojekten sowie die Antragstellung im Walter Benjamin-Programm (Option Walter Benjamin-Stelle, nicht –Stipendium) erleichtert.

Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich vorliegen:

  • Die Person hält sich zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht länger als drei Jahre außerhalb ihres Heimatlandes auf und
  • es liegt ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU vor, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder
  • anstelle des Nachweises eines aufenthaltsrechtlichen Status wird ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragstellung erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle vorgelegt, z. B. Dokumentation durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder den Council for At-Risk Academics (CARA).

Die DFG unterstreicht in der aktuellen Situation auch auf diese Weise ihre Solidarität mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus der Ukraine und Russland, die infolge des russischen Angriffs ihre Heimat verlassen müssen. Diesen soll mit einer kurzfristigen Integration in das deutsche Wissenschaftssystem die Kontinuität ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit ermöglicht werden.

In der akuten Krisensituation kann der Antrag nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der DFG ausnahmsweise auch ohne Dokumentation eines entsprechenden Status/Nachweises gestellt werden.

Es können nur Personen gefördert werden, die nicht zuvor über die Philipp Schwartz-Initiative der Alexander von Humboldt-Stiftung und dem Auswärtigen Amt oder durch eine vergleichbare Maßnahme zur Integration in das Wissenschaftssystem gefördert wurden.

Walter Benjamin-Stellen

Geflüchtete Forschende können ein eigenes Vorhaben zur Durchführung in Deutschland über das Walter Benjamin-Programm (Walter Benjamin-Stelle) beantragen. Die sonst in diesem Programm vorhandene Beschränkung der Zielgruppe auf die frühe Postdoc-Phase entfällt für geflüchtete Personen. Die bis zu zweijährige Förderung in diesem Programm bietet die Möglichkeit, Qualifikationen für eine selbständige Projektbetreuung zu erwerben, die für nächste Schritte der weiteren Etablierung im Wissenschaftssystem erforderlich sind. Gleichzeitig kommen den Antragstellenden Maßnahmen zur Karriereunterstützung durch die Gasteinrichtung zugute, da diese Maßnahmen Teil des Förderkonzepts des Walter Benjamin-Programms sind.

Zusatzanträge/Einbindung in laufende Förderungen

Alle Projektleitungen und auch die Hochschulen können Zusatzanträge stellen, um qualifizierte Flüchtlinge – angehende oder promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – in bereits geförderte DFG-Projekte einzubinden. Diese Anträge können dadurch begründet werden, dass für den weiteren Verlauf eines Projektes nun Personen zur Verfügung stehen, durch deren Mitarbeit zusätzliche Impulse für die wissenschaftlichen Arbeiten im Projekt ausgehen.

Die Zusatzanträge können auf alle Mittel gerichtet sein, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Projekt ermöglichen. Hierzu zählen insbesondere Gästemittel, Personalstellen oder das Mercator-Modul. Die Anträge können jederzeit formlos gestellt werden und sollten den Umfang von fünf Seiten (ohne CV und Literaturverzeichnis) nicht überschreiten. Die Antragstellenden sollten jedoch darauf achten, dass der Antrag aussagekräftig genug ist, um eine zügige Begutachtung nach den bekannten DFG-Qualitätskriterien zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang müssen die Anträge Angaben über die in ein Projekt einzubindenden Personen enthalten und den Mehrwert von deren Mitarbeit für das Projekt begründen.

Geflüchtete Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können auch direkt in Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen und anderen DFG-geförderten Verbundprojekten gefördert werden. Die Mittel hierfür müssen nicht gesondert über Zusatzanträge beantragt werden, denn entsprechende Maßnahmen können auch aus den bereits bewilligten Mitteln finanziert werden. So können beispielsweise Flüchtlinge mit einem Bachelor- oder vergleichbarem Abschluss ein Qualifizierungsstipendium für eine spätere Promotion in einem Graduiertenkolleg erhalten oder gleich in das Kolleg aufgenommen werden.

Die rechtliche Ausgestaltung der Einbindung der geflohenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler liegt in der Verantwortung der Projektleitungen sowie der Hochschulen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Hierzu zählen insbesondere die Feststellung akademischer Qualifikationen sowie die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen zum Beispiel für den Abschluss von Stipendien- oder Beschäftigungsverträgen.

GEPRIS – Informationssystem zu DFG-geförderten Projekten

Das Informationssystem GEPRIS bietet einen Überblick über DFG-geförderte wissenschaftliche Projekte sowie die beteiligten Forscherinnen und Forscher und ihre Institutionen.

Weiterführende Informationen

Ansprechpersonen

Für weiterführende Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zur Einreichung der Anträge stehen Ihnen nachfolgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Für Graduiertenkollegs, Graduiertenschulen und Qualifikationsstipendien:

Für Sonderforschungsbereiche, Forschungszentren und Exzellenzcluster:

Für alle weiteren Förderverfahren:

Fachzuständige Kontaktpersonen der Geschäftsstelle

Szczegółowe informacje

zespół Pol-Int

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